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Meldeschluss für die neue Saison endet am 30. November

Der Deutsche Federfußballbund weist darauf hin, dass gemäß Wettspielordnung  die Meldungen für den Spielbetrieb im Spieljahr 2022 bis zum 30. November 2020 beim DFFB eingegangen sein müssen. Dies umfasst sowohl die Zahl der für den Spielbetrieb gemeldeten Mannschaften als auch die Zahl der Starterinnen und Starter in den Einzel- und Doppelwettbewerben. Im Sinne des Fair-Plays sollten die Mannschaften bei den Meldungen unbedingt entsprechend ihrer Spielstärke geordnet werden. Die Meldebögen wurden bereits an die Vereinsvorstände versendet, können aber auch HIER noch einmal heruntergeladen werden. Nach Meldeschluss und Eingang aller Meldungen erhaltet alle Vereine automatisch eine Übersicht der gemeldeten Mannschaften und die Jahresrechnung für den Spielbetrieb. Diese ist bis zum 10. Januar 2021 einschließlich zu begleichen (Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim DFFB).

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